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"37. Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, das Bundesgesetz über den Auslandsösterreicher-Fonds, das Rotkreuzgesetz, das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz, [...]"

Das gesamte Bundesgesetzblatt finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: 76. Newsletter der BGBl.-Redaktion 15. Juni 2018
Gesetz

"200.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigt
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
das Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau,
das Land Steiermark, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann,
das Land Vorarlberg, vertreten durch den Landeshauptmann und
das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann,

im Folgenden Vertragsparteien genannt, kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Inhaltsverzeichnis

Präambel

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt Gesundheitspolitische Grundsätze

Artikel 4 Ausrichtung an den Rahmen-Gesundheitszielen und Public-Health
Artikel 5 Prinzipien, Ziele und Handlungsfelder der Zielsteuerung-Gesundheit
Artikel 6 Patientenorientierung und Transparenz
Artikel 7 Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen

3. Abschnitt Aufbau und Ablauf der Zielsteuerung-Gesundheit

Artikel 8 Mehrstufigkeit des Zielsteuerungsprozesses
Artikel 9 Verhältnis der Zielsteuerung-Gesundheit zu ÖSG/RSG

4. Abschnitt Entscheidungsstrukturen und -organisation

Unterabschnitt A) Entscheidungsstrukturen und -organisation auf Bundesebene

Artikel 10 Organisation der Bundesgesundheitsagentur
Artikel 11 Bundesgesundheitskommission
Artikel 12 Bundes-Zielsteuerungskommission

Unterabschnitt B) Entscheidungsstrukturen und -organisation auf Landesebene

Artikel ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 15.10.2013
Gesetz Newsletter

"81. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit (Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG) erlassen wird sowie das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Gesundheitsqualitätsgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz und das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert werden (Gesundheitsreformgesetz 2013)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Bundesgesetz zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Artikel 2 Änderung des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977
Artikel 9 Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Heeresversorgungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957
Artikel 12 Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
Artikel 13 Änderung des Gesundheitsqualitätsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Ärztegesetzes 1998
Artikel 15 Änderung des Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH
Artikel 16 Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen [. ...
Quelle: www.ris.bka.gv.at 24.05.2013
Gesetz Newsletter

"Eine Sammelnovelle zur Gleichstellung eingetragener PartnerInnenschaften in den Landesgesetzen mit der Ehe wird heute, Donnerstag, im Wiener Landtag beschlossen. Auch im Wiener Dienstrecht werden alle nötigen Änderungen im Rahmen einer Sammelnovelle beschlossen. "Eine Generalklausel, wie von den Grünen gefordert, hätte nicht die gewünschte Rechtssicherheit gebracht", unterstrich Frauenberger. "Sie dennoch zu fordern, ist billiger Populismus in Vorwahlzeiten", so Frauenberger. Rechtssicherheit könne nur dadurch erreicht werden, dass sich aus dem jeweiligen Landesgesetz direkt ablesen lässt, ob davon auch eingetragene PartnerInnen erfasst sind und welche Rechte und Pflichten sich daraus für sie ergeben.

Mit der Sammelnovelle sind nun alle Landesgesetze, die auf Grund des Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft zu ändern waren, novelliert. Frauenberger: "Wir haben uns in einem Ressort übergreifenden Kraftakt die Mühe gemacht, 44 Gesetze binnen weniger Wochen zu novellieren. Denn nur so gibt es größtmögliche Rechtssicherheit für eingetragene PartnerInnen!" Wien habe "nicht nur ein hervorragendes Verpartnerungspaket für homosexuelle Paare geschnürt, sondern hat auch die Gleichstellung in den Landesgesetzen auf beste, gründlichste und sicherste Art und Weise umgesetzt", so Frauenberger weiter.[...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem folgenden Link: ...
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 24.06.2010
Gesetz



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