Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des zuständigen Bundesministeriums als Psychotherapeut*in eingetragen sind (https://psychotherapie.ehealth.gv.at/) - Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision mit Nachweis der Ausbildungseinrichtung Erforderlicher Nachweis: Bestätigung aus der hervorgeht, dass Sie berechtigt sind, als Psychotherapeut*in mit dem Zusatz: in Ausbildung unter Supervision zu arbeiten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
- Institutionen, die entsprechend dem Psychotherapiegesetz die Dienstleistung Psychotherapie anbieten - Ausbildungseinrichtungen für Psychotherapie (Propädeutika und Fachspezifika) - Ministeriell anerkannte Praktikumsstellen für die Psychotherapie-Ausbildung |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die in die Liste des zuständigen Ministeriums als Klinische Psycholog*innen oder als Gesundheitspsycholog*innen eingetragen sind - Personen, die ein in Österreich absolviertes oder nostrifiziertes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Sie ein in Österreich anerkanntes oder nostrifiziertes Psychologie Diplom- oder Masterstudium (300 ECTS) absolviert haben, und den Nachweis darüber, dass Sie derzeit als Psychologe*in tätig sind; Für Gesundheits- bzw. Klinische Psycholog*innen: Eintragung in die Liste der Gesundheits- bzw. Klinischen Psycholog*innen des zuständigen Bundesministeriums (unter Angabe der Eintragungsnummer). |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich psychologische Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen mit aufrechter Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl) - Lebensberater*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: für Lebens- und Sozialberater*innen ohne den Zusatz in Ausbildung unter Supervision: aufrechte Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (mit Angabe der GISA-Zahl); Lebens- und Sozialberater*innen in Ausbildung unter Supervision: - Nachweis über den Abschluss eines zertifizierten Lehrgangs für Lebens- und Sozialberatung; oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass Berechtigung vorliegt die Bezeichnung „Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung unter Supervision“ zu führen oder - Bestätigung des Ausbildungsinstituts, dass bereits die Hälfte der Ausbildung zum*zur Lebens- und Sozialberater*in erfolgreich absolviert wurde. (Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass Bestätigungen über die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen nicht als Nachweise gelten.) |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Lebens- und Sozialberatung als Dienstleistung entsprechend österreichischen gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
Personen, die eine Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden absolviert haben Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Coaching-Ausbildung (mit Schwerpunkt für Coaching im beruflichen Kontext) im Ausmaß von mindestens 100 Stunden |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Coaching (im beruflichen Kontext) als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Personen oder Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag |
- Personen, die eine Mediations-Ausbildung absolviert haben - Mediator*innen in Ausbildung unter Supervision Erforderlicher Nachweis: Bestätigung über den Abschluss einer Mediations-Ausbildung |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
Institutionen, die ausdrücklich Mediation als Dienstleistung entsprechend gesetzlicher Vorschriften anbieten |
Organisationen (Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, Praxisgemeinschaften) |
1. Es muss ein MEHRHEITLICH KOSTENLOSES Beratungsangebot geben. 2. Die Beratungsstelle darf NICHT gewinnorientiert arbeiten. 3. Die Beratungsstelle darf nicht (mehrheitlich) dem Zweck dienen, Klient*innen für zu bezahlende Dienstleistungen (auch nicht für Dritte) zu akquirieren. |
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