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"Seit 1. September 2010 gibt es die Wiener Mindestsicherung. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Mindestpension und beträgt 2010 abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare. Die 744 Euro setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag von 558 Euro (75 Prozent von 744 Euro) und einem Wohnkostenanteil von 186 Euro (25 Prozent). Wien hat bereits vor dem 1. September als einziges Bundesland eine "Ersatzpension" für Menschen, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder auf Dauer arbeitsunfähig sind, ausgezahlt. "Wien ist die Sozialhauptstadt Österreichs. Deshalb sind wir mit der Einführung der Mindestsicherung dabei geblieben, die so genannte Dauerleistung weiterhin 14 Mal jährlich auszubezahlen. Um die finanzielle Situation von einkommensschwachen Familien mit Kindern, insbesondere von AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien, zu verbessern, erhöht Wien ab 1. März 2011 den Mindeststandard für minderjährige Kinder in der Mindestsicherung um 50 Prozent. Der bisherige Mindeststandard für Kinder erhöht sich dadurch von 134 Euro auf 203 Euro. Diese Maßnahme verbessert die finanzielle Situation von rund einem Drittel der Fälle in der Mindestsicherung. 203 Euro Mindestsicherung für Kinder, zusätzlich zur Unterstützung der Eltern - das ist in Österreich der absolute Spitzenwert", betonte Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely am Montag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn.

Kinder maximal absichern

Im Detail bedeutet die neue Regelung: Bis zum 1. März kommen pro Kind zur Mindestsicherung der Eltern weitere 134 Euro (18 Prozent von 744 Euro) dazu. Dieser Anteil wird dann in Wien von 18 auf 27 Prozent erhöht. Ellensohn: "Armutsbekämpfung hat politische Priorität, Kinder sind uns mehr wert. Als ersten Schritt wird Wien die höchste Kindermindestsicherung in Österreich beschließen, damit alle Kinder und Jugendlichen faire Chancen auf eine gute Zukunft haben." Mit dieser Erhöhung des Richtsatzes im Wiener Mindestsicherungsgesetz stehen allen Kindern rund 70 Euro mehr pro Monat zur Verfügung. Gerade für AlleinerzieherInnen und kinderreiche Familien stellt dies eine wichtige Entlastung dar [...]"

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

http://www.wien.gv.at/rk/msg/2010/11/29012.html
Quelle: Rathauskorrespondenz vom 29.11.2010


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