Beschreibung des Zertifikats
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat gemäß § 66 StPO bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren.
Quelle: https://www.justiz.gv.at/home/... / vom 02.10.2020