"Um in das ExpertInnenpool Mediation beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingetragen zu werden, bedarf es folgender Nachweise:
1. aktive Gewerbeberechtigung für Lebens- und Sozialberatung (Psychologische Beratung)
UND
2. Nachweis über die Absolvierung einer Ausbildung, welche sowohl qualitativ als auch quantitativ jener der Anlage 4 der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung (BGBl. II Nr. 47/2004) entspricht
ODER
Nachweis über Eintragung in die MediatorInnen-Liste beim BMJ."
Quelle: https://firmen.wko.at/suche_le... / vom 22.07.2022